Morgen am Vormittag hätte ich als Zeuge vor Gericht über diesen netten Vorfall während meiner Dienstzeit aussagen müssen. Seit März diesen Jahres habe ich den Termin im Nacken, den ich nicht absagen kann, obwohl ich ganz und gar keine Lust darauf habe. Denn ich kann der ausführlichen schriftlichen Zeugenaussage sowieso nichts hinzufügen. Vielleicht geht es nur darum, Zweifel an mir zu säen, ich weiß es nicht. Jedenfalls musste ich bei der Firma an diesem Tag frei bekommen. Eventuell, so wurde mir vom Gericht in Aussicht gestellt, gibt es dafür einen Teil-Verdienstausfall. Zusätzlich habe ich den morgigen Tag genutzt, um die Fahrradreparatur zu organisieren, das heißt, um das Rad dorthin zu schaffen (10 Kilometer zu Fuß), um anschließend bei Gericht vorstellig zu werden, danach lecker mit meiner Chefin in der Nähe Mittagessen und um am Ende von ihr zurück nach Hause in meine Einsiedelei gefahren zu werden. Alles in einem Abwasch erledigt sozusagen.
Vorhin rief mich das Gericht an und teilte mir mit, die Verhandlung werde ausfallen. Sie findet ein anderes Mal statt, wann genau, darüber werde ich rechtzeitig informiert. Peng! Alles, die ganze schöne Planung quasi über Nacht über’n Haufen geworfen. Mal schauen, was und wie das jetzt morgen abläuft.
Neee, das muss. Es gibt im Strafverfahren den Mündlichkeitsgrundsatz. Davon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.
Deine Aussage, die schriftlich vorliegt, war für das Ermittlungsverfahren bis hin zur Anklageerhebung erforderlich. Sie ersetzt aber nicht Deine Aussage vor Gericht, sofern Deine Zeugenaussage zur Urteilsfindung herangezogen werden soll.
Achso, Danke für den Hinweis, lieber Daniel, das normalisiert meine Gedanken dazu wieder. Gut, wenn dein Wissen dazu führt, die Schwarzmalerei, der man allgemein und ich im Besonderen ohne ausreichendes Wissen sehr schnell verfällt, wieder in den Bereich normaler Realität zurückholt.