Wie Georg Etscheid bereits in der Überschrift seines Prozessberichts aus München schreibt, müsse „der Kampf um den Zwangsbeitrag eher politisch als juristisch ausgetragen werden.” Es wundert mich nicht, dass dieser neuerliche Versuch eines Widerspruchs gegen den Zwangsbeitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gescheitert ist. Als juristischer Laie erkenne selbst ich, dass eine auf den Sendeinhalt begründete Ablehnung der Zahlung gar nicht funktionieren kann. Auch kein bisschen, auch kein wenig, nicht einen Millimeter, denn das würde Tür und Tor für Tausende neuer Klagen öffnen.
Der Rundfunkstaatsvertrag (inklusive diverser Anpassungen) war und ist glasklar gegen die Bürger des Landes gerichtet, denn durch seine Erschaffung wurden etwaige kommunale oder Länderrechte vorsorglich genommen (was nett umschrieben auch als geregelt bezeichnet wird), so dass am Ende ein Staatsfunk übrigbleibt, so wie ihn andere Länder ebenfalls betreiben. Radio und TV stammen aus einer vordemokratischen Zeit. Insbesondere das Radio. Die Belegung der Frequenzen wurde bereits im Kaiserreich dem Postministerium unterstellt. Das zieht sich bis in die Moderne, denn z.B. dem Internet via Stromkabel, was noch Anfang der 2000er Jahre einige StartUp-Firmen entstehen ließ, wurde gleichfalls ein staatliches Aus beschieden. Verboten. Diese Technik bleibt nun dem Staat vorbehalten für seine eigene Kommunikation in Not- und Krisenzeiten. Erlaubt ist nur das Heimnetz. Ebenfalls ein eigenes öffentliches Radio- oder TV-Programm zu gestalten, ist den Bürgern verboten. Man kann sich aus dem Verbot zwar innerhalb gewisser Grenzen freikaufen, jedoch mit Millionen-Beträgen, die kein normaler Bürger für so etwas zur Verfügung hat. Die erlaubten Privatsender stehen unter fortwährender Kontrolle des Staats. „RT DE” ist das aktuellste Beispiel, wie der Staat dem Sender aus rein politischen Gründen seine Lizenz versagt und das Senden sogar europaweit verbietet. Die Hoheit über Sende- und Funkfrequenzen lag und liegt beim Staat. Punkt. Keine Regierung hat das bisher geändert oder abgeschafft, denn jede Regierung ist letztendlich an der Kontrolle der einseitigen Kommunikation zu ihren Bürgern interessiert. Ob Nazis, Diktatoren, Kommunisten, Sozialisten, Könige oder Demokraten – alle haben dasselbe Interesse.
Erst wenn einem das so richtig klar wird, versteht man, dass es eben nur die Regierung selber sein kann, die per Gesetz diese Kommunikation freigibt, in welchen Bahnen geordnet dann auch immer.
Beim Aufkommen des Internets ist es etwas anders gewesen. Es wurde nämlich lange Zeit nicht verstanden und konnte sich unbeobachtet entwickeln. Dann war es mit einem Mal (in einer Wahnsinns-Entwicklungsgeschwindigkeit) zu spät für Verbote oder Regeln. Hätte die damalige Politik weltweit auch nur geahnt, was aus dem Internet entstehen würde, so hätte zumindest die deutsche Regierung von Anfang an das Internet reglementiert und es wahrscheinlich für sich und nur für ausgesuchte Lizenz-Teilnehmer erlaubt. Das wird heute versucht nachzubessern (u.a. mit Eingriffen in alle Browser, die den „Standards” [die gleichfalls politisch festgelegte Regeln beinhalten] zu genügen haben). Allerdings bisher nur mit mäßigem Erfolg – wenngleich auch dort im Internet heute ein Vollprogramm verboten ist bzw. so viel Geld kostet, dass sich Normalbürger einen Sendebetrieb nicht leisten können.
Aber in der Politik tut sich etwas. Es gibt erstmalig in der deutschen Geschichte eine Partei, die wenigstens die Zwangsgebühren abschaffen möchte. Ja, es ist die AfD. Alle anderen Parteien schwurbeln bei diesem Thema herum und werden bis auf symbolische Pfennigsbeträge nichts daran ändern. Sogar die AfD will natürlich am Monopol des Sendebetriebs und an der Vergabe von Lizenzen nichts ändern. Die Kommunikation via Stromleitungen wird ebenso von keiner Partei freigegeben. An all dem erkennt man, wie aussichtslos eine „Demokratisierung der Frequenzen” ist und letzten Endes auch bleibt.
Vielleicht wird in Zukunft der Rundfunkbeitrag stark gesenkt werden, das wäre das höchste der Gefühle sozusagen. Zumindest wäre das bei einer zukünftigen Regierungsbeteiligung der AfD theoretisch möglich, wenngleich ich, ehrlich gesagt, selbst daran leichte Zweifel hege. Es mag sein, dass die Finanzierung einmal durch allgemeine Steuern beglichen wird, so dass sie weniger auffällt als heute, an der Staatshoheit des Rundfunks, an dem Monopol wird sich aber wohl nichts ändern.