Scheindemokratie in Ludwigshafen

„Wahl” in Ludwigshafen: Wenn derjenige, den die Bürger haben wollen, von der Wahl ausgeschlossen wird und die Bürger nur noch aus denen, die übriggeblieben sind und die sie nicht haben wollen, einen aussuchen dürfen, dann ist diese Auswahl formell zwar noch eine demokratische Wahl, doch wenn der Sieger dieser Wahl nur knapp 11 % der Stimmen aller wahlberechtigter Bürger erhält aber 89 % der Wähler ihn nicht gewählt haben, ihn also nicht haben wollen, dann hat diese Abstimmung rein gar nichts mehr mit einer Demokratie zu tun. Es ist der reinste Hohn, wenn jemand sagt, diese 11 % sei der Mehrheitswille der Bevölkerung, denn es haben nur 26,6 % von ihr eine gültige Stimme abgegeben. Oder: Von 118.000 wahlberechtigten Bürgern gaben nur knapp 35.000 ihre gültige Stimme ab. Von diesen 35.000 Stimmen ausgehend hat der Sieger 37 % der Stimmen erhalten – und genau das ist das Problem: Dadurch dass den Bürgern ihr Kandidat weggenommen wurde, hatten sie keine Wahl mehr und blieben zu Hause. Somit verwandeln sich per Definition die 11% aller Bürger in 37 % nur eines kleinen Teils der Bürger.

Eine demokratische Wahl, deren Beteiligung unter 50 % liegt, sollte eigentlich immer ungültig sein, da eine Minderheit grundsätzlich keinen Mehrheitswillen abgeben kann, eben auch nicht relativ.